Bürgerservice
Gesetze, Verordnungen, Satzungen

ThürBKG - Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz

ThürFwOrgVO - Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung

ThürFwOrgVO - Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung

ThürKatSVO - Thüringer Katastrophenschutzverordnung

ThürFwAltersversVO - Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Drei Gleichen

Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Drei Gleichen

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

§35 StVO: Sonderrechte

§38 StVO: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


Genehmigungen

Für das Verbrennen von Feuerwerken, Lagerfeuern etc. wenden Sie sich an das Ordnungswesen der Gemeinde Drei Gleichen.

Kontaktdaten unter: www.gemeinde-drei-gleichen.de


Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt

Das Verbrennen von trockenem unbelastetem Baum- und Strauchschnitt ist aktuell nicht erlaubt.


Fröhliche Weihnachten

Damit wir Sie in der Weihnachtszeit nicht stören, befolgen Sie bitte folgende Hinweise:

  • Verstellen Sie nicht Fluchtwege wie Fenster, Türen, Flure und Treppen
  • Behalten Sie Tannengestecke und Adventskränze nicht zu lange in der Wohnung, trockene Zweige brennen wie Zunder
  • Ersetzen Sie trockene Zweige durch frisches Tannengrün und holen Sie den Weihnachtsbaum erst am 24.12. in das warme Zimmer
  • Benutzen Sie keine brennbaren Untersätze
  • Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien, wie z.B. Vorhänge und Gardinen
  • Verwenden Sie keinen brennbaren Baumschmuck
  • Verwenden Sie Sicherheitskerzen, der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme erlöschen
  • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt, schon gar nicht, wenn Kinder allein im Zimmer sind
  • Verwahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge an einem sicheren Platz
  • Wunderkerzen gehören nicht in die Adventsgestecke oder Weihnachtsbäume
  • Beugen Sie vor: Halten Sie für den Brandfall ein Gefäß mit Wasser griffbereit, denn um ein Gefäß mit 10-12 Litern Wasser zu füllen, benötigen Sie ca. 1 Minute. Genau das kann eine Minute zu spät sein
  • Alarmieren Sie bei Feuer sofort die Feuerwehr, Notruf 112, bewahren Sie Ruhe, verlassen Sie den Brandraum und schließen die Tür. Weisen Sie die Feuerwehrkräfte ein !!

Die Feuerwehr wünscht Ihnen eine besinnliche und sichere Weihnachtszeit.

Noch kein passendes Weihnachtsgeschenk?!

Rauchmelder können Leben retten! Und sind ganzjährig verschenkbar :) Mehr Informationen auch auf unserer Rauchmelder-Info-Seite!


 
 

Letzter Einsatz

30.06.2020,
Verkehrsunfall